Röntgen ist das älteste bildgebende Verfahren in der Medizin. Durch Röntgenstrahlen können wir regelrecht in unsere Patienten hineinschauen. Luft und Gas sehen auf Röntgenbildern schwarz aus, Blei und andere Metalle weiß. Andere Materie wird je nach (Röntgen-)Dichte in Graustufen dazwischen dargestellt.
Wir verfügen in einem separaten Röntgenraum über ein Röntgengerät für Bilder bis zum Format 30x40cm zum vollständigen oder teilweisen Röntgen von Tieren. Damit untersuchen wir unsere Patienten u.a. auf Frakturen (Knochenbrüche), Fremdkörper, Tumore, Herzerkrankungen, Lungenödeme etc. Außerdem steht uns in einem unserer OPs ein Dentalröntgengerät zur Verfügung. Damit röntgen wir vor allem Zähne und Zahnwurzeln, aber auch sehr kleine Tieren.
Beide Geräte arbeiten mit moderner Digitaltechnik. So röntgen wir besonders strahlungsarm und patientenschonend. Anders als beim analgogen Röntgen, wo Filme belichtet und chemisch entwickelt werden mussten, sind digitale Röntgenbilder sehr komfortabel in Bezug auf Ansicht, Ausschnittsvergrößerung, Spiegelung, Nachbearbeitung und Archivierung. Auch der Versand an Überweisungskliniken oder für Zweitmeinungen ist schneller und einfacher als früher.
Ein paar Beispielbilder aus unserer Praxis:
Blasensteine bei einem Hund, der wegen Bauchschmerzen und Blut im Urin vorgestellt wurde. Nicht alle Harnsteine sind röntgendicht, aber diese beiden kann man hervorragend erkennen.
Auch Kaninchen können Blasensteine haben, wie dieses hier. Ein fast hühneigroßer und rund 50 stecknadelkopfgroße Steine führten zu Appetitlosigkeit und blutigem Urin. Nach einer Operation erholte das Tier sich schnell.
Das sogenannte HD-Röntgen gehört bei den meisten Hundezuchtvereinen zu den für die Zuchtzulassung vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen. Wir sind SV-zugelassene HD-Röntgenstelle.
Als vom VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) zugelassene Gutachterin für HD ist Frau Dr. Veit ordentliches Mitglied in der GRSK (Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren) .
Röntgenbilder unterliegen dem Urheberrecht. Deshalb sind sie immer Eigentum der anfertigenden Tierarztpraxis. Sie als Tierbesitzer bezahlen für die Nutzung der Röntgenanlage samt Positionierung des Patienten und für die Auswertung der Bilder bzw. die Röntgendiagnose. Sie erwerben kein Eigentum am Bild.
Selbstverständlich leiten wir von uns angefertigte Röntgenaufnahmen an weiterbehandelnde Überweisungspraxen oder -kliniken und für Zweitmeinungen weiter. HD-Aufnahmen werden über das VetsXL-Röntgenportal der auswertenden Gutachtern zur Verfügung gestellt.